|
|
Studiengebühren schon
wieder verfassungswidrig
Nach dem Rechtsgutachten
zur Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren für „Langzeitstudierende“
(das BASTA-Bulletin berichtete), sind
auch die Rückmeldegebühren von 100 DM, die in Baden-Württemberg
zusätzlich zum Semesterbeitrag von allen Studierenden gezahlt werden
müssen, als verfassungswidrig erklärt worden.
Dies hatte das Verwaltungsgericht
in Mannheim am 29.7.1998 entschieden. Bei den durch die Rückmeldung
verursachten Kosten von ca. 3 DM sei eine Gebühr von 100 DM unzulässig.
Studierende hatten
gegen die verdeckte Studiengebühr geklagt, waren damit aber in erster
Instanz gescheitert, ebenso wie in Berlin, das 1996 eine Rückmeldegebühr
eingeführt hatte. Nach der positiven Entscheidung wird das entsprechende
Universitätsgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung
vorgelegt.
Der badenwürttembergische
Wissen-schaftsminister von Trotha (CDU) hat angedroht, daß weitere
Kürzungen auf die Hochschulen zukommen würden, falls die Gebühr
nicht erhoben werden darf. Er erwartet "Einnahmeausfälle" von 40 Millionen
DM. Bis zur entgültigen Entscheidung ist die Gebührenerhebung
jetzt ausgesetzt, bisher gezahlte Beträge werden allerdings nicht
zurückgezahlt.
Der Semesterbeitrag
von 99 DM an der Uni Osnabrück teilt sich in 50 DM für das Studentenwerk,
29 DM für das Semesterticket und 20 DM für die Selbstverwaltung
der Studierenden auf. Weder Uni noch Landesregierung bekommt davon etwas.
Auch in Niedersachsen ist vor wenigen Jahren der Versuch gemacht worden,
zusätzliche Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM einzuführen.
Diese Idee wurde allerdings aufgrund von studentischen Protesten, die sich
gegen diesen Einstieg in Studiengebühren richteten, vorläufig
wieder fallen gelassen.
|