BASTA - Alternativer Studierendenausschuß der Liste Regenbogen

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Studiengebühren schon wieder verfassungswidrig 

Nach dem Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren für „Langzeitstudierende“ (das BASTA-Bulletin berichtete), sind auch die Rückmeldegebühren von 100 DM, die in Baden-Württemberg zusätzlich zum Semesterbeitrag von allen Studierenden gezahlt werden müssen, als verfassungswidrig erklärt worden.

Dies hatte das Verwaltungsgericht in Mannheim am 29.7.1998 entschieden. Bei den durch die Rückmeldung verursachten Kosten von ca. 3 DM sei eine Gebühr von 100 DM unzulässig.
Studierende hatten gegen die verdeckte Studiengebühr geklagt, waren damit aber in erster Instanz gescheitert, ebenso wie in Berlin, das 1996 eine Rückmeldegebühr eingeführt hatte. Nach der positiven Entscheidung wird das entsprechende Universitätsgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht  zur Prüfung vorgelegt.

Der badenwürttembergische Wissen-schaftsminister von Trotha (CDU) hat angedroht, daß weitere Kürzungen auf die Hochschulen zukommen würden, falls die Gebühr nicht erhoben werden darf. Er erwartet "Einnahmeausfälle" von 40 Millionen DM. Bis zur entgültigen Entscheidung ist die Gebührenerhebung jetzt ausgesetzt, bisher gezahlte Beträge werden allerdings nicht zurückgezahlt.
Der Semesterbeitrag von 99 DM an der Uni Osnabrück teilt sich in 50 DM für das Studentenwerk, 29 DM für das Semesterticket und 20 DM für die Selbstverwaltung der Studierenden auf. Weder Uni noch Landesregierung bekommt davon etwas. Auch in Niedersachsen ist vor wenigen Jahren der Versuch gemacht worden, zusätzliche Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM einzuführen. Diese Idee wurde allerdings aufgrund von studentischen Protesten, die sich gegen diesen Einstieg in Studiengebühren richteten, vorläufig wieder fallen gelassen. 

 


Technische Ausführung: Thomas Richter       Letzte Änderung : 13.August 1998