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Studiengebühren verfassungswidrig
Am 18.6.1998 stellte
die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) ein von ihr in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten vor, nach dem Studiengebühren, wie sie in
Baden-Württemberg erhoben werden, verfassungswidrig sind. Erstellt
wurde dieses Gutachten von dem Kieler Professor von Mutius.
In Baden-Württemberg
müssen Studierende, welche die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester
überschritten haben, 1000,- Studiengebühren pro Semester zahlen.
Als Studienzeit gelten auch Semester vor einem Studiengangswechsel oder
Aufbaustudiengänge.
Die Verfassungswidrigkeit
wird mit den Artikeln 3 (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) und 12 (Schutz
von Grundrechten) des Grundgesetzes begründet. Durch die Studiengebühren
wird die Ausbildungsfreiheit eingeschränkt, denn wer die Gebühr
nicht zahlt, wird exmatrikuliert. So etwas wäre nur dann rechtens,
wenn „wichtige Gemeinschaftsgüter“ geschützt würden. Das
Ziel, die Verkürzung der Studienzeiten, ist aber kein solches Gemeinschaftsgut.
Eine kurze Studienzeit komme in erster Linie der oder dem Studierenden
zugute. Außerdem bestehen natürlich Zweifel, ob Studiengebühren
überhaupt helfen, dieses Ziel zu erreichen. Nach der 14. Sozialerhebung
des Deutschen Studentenwerks überschreiten gerade die Studierenden
die Regelstudienzeit, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen.
Nach von Mutius verstoßen
Studiengebühren gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn:
1. Unterschiedliche
Studienplätze „kosten“ sehr unterschiedlich viel, die Höhe der
Studiengebühren ist aber für alle gleich.
2. Die Erhebung der
Studiengebühren hängt vom Überschreiten der Regelstudienzeit
ab, es ist aber gerade die fehlende finanzielle Unterstützung von
Studierenden dafür verantwortlich, daß die Regelstudienzeit
überschritten wird. Die Möglichkeit, weiter studieren zu können,
hängt also doppelt von der finanziellen Situation ab.
3. Die Kopplung an
die Studienzeit setzen gleiche Studienbedingungen an allen Hochschulen
und in allen Fächern voraus, diese unterscheiden sich aber erheblich.
Kommentar:
Das Gutachten läßt
hoffen, daß Studiengebühren vielleicht doch nicht flächendeckend
eingeführt werden. Allerdings greift es (natürlich) nur einige
Argumente gegen Studiengebühren auf und das meiner Meinung nach wichtigste
Argument wird nicht berücksichtigt. Studiengebühren lassen den
Eindruck entstehen, daß der Abschluß zu kaufen ist. Außerdem
verändert sich das Verhältnis der Studierenden zu ihrer Hochschule,
da sie von Mitgliedern zu KundInnen werden. In diesem Sinn greifen Studiengebühren
direkt in das Verständnis von Bildung und Hochschulstudium ein. Diese
Veränderung wird bei der vordergründigen Debatte um Studiengebühren
überhaupt nicht berücksichtigt, sollte aber viel stärker
diskutiert werden.
Eva
Quellen:
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