BASTA - Alternativer Studierendenausschuß der Liste Regenbogen

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Studiengebühren verfassungswidrig

Am 18.6.1998 stellte die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, nach dem Studiengebühren, wie sie in Baden-Württemberg erhoben werden, verfassungswidrig sind. Erstellt wurde dieses Gutachten von dem Kieler Professor von Mutius. 

In Baden-Württemberg müssen Studierende, welche die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten haben, 1000,- Studiengebühren pro Semester zahlen. Als Studienzeit gelten auch Semester vor einem Studiengangswechsel oder Aufbaustudiengänge. 
Die Verfassungswidrigkeit wird mit den Artikeln 3 (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz) und 12 (Schutz von Grundrechten) des Grundgesetzes begründet. Durch die Studiengebühren wird die Ausbildungsfreiheit eingeschränkt, denn wer die Gebühr nicht zahlt, wird exmatrikuliert. So etwas wäre nur dann rechtens, wenn „wichtige Gemeinschaftsgüter“ geschützt würden. Das Ziel, die Verkürzung der Studienzeiten, ist aber kein solches Gemeinschaftsgut. Eine kurze Studienzeit komme in erster Linie der oder dem Studierenden zugute. Außerdem bestehen natürlich Zweifel, ob Studiengebühren überhaupt helfen, dieses Ziel zu erreichen. Nach der 14. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks überschreiten gerade die Studierenden die Regelstudienzeit, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen.  

Nach von Mutius verstoßen Studiengebühren gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn: 

1. Unterschiedliche Studienplätze „kosten“ sehr unterschiedlich viel, die Höhe der Studiengebühren ist aber für alle gleich. 
2. Die Erhebung der Studiengebühren hängt vom Überschreiten der Regelstudienzeit ab, es ist aber gerade die fehlende finanzielle Unterstützung von Studierenden dafür verantwortlich, daß die Regelstudienzeit überschritten wird. Die Möglichkeit, weiter studieren zu können, hängt also doppelt von der finanziellen Situation ab. 
3. Die Kopplung an die Studienzeit setzen gleiche Studienbedingungen an allen Hochschulen und in allen Fächern voraus, diese unterscheiden sich aber erheblich. 

Kommentar: 
Das Gutachten läßt hoffen, daß Studiengebühren vielleicht doch nicht flächendeckend eingeführt werden. Allerdings greift es (natürlich) nur einige Argumente gegen Studiengebühren auf und das meiner Meinung nach wichtigste Argument wird nicht berücksichtigt. Studiengebühren lassen den Eindruck entstehen, daß der Abschluß zu kaufen ist. Außerdem verändert sich das Verhältnis der Studierenden zu ihrer Hochschule, da sie von Mitgliedern zu KundInnen werden. In diesem Sinn greifen Studiengebühren direkt in das Verständnis von Bildung und Hochschulstudium ein. Diese Veränderung wird bei der vordergründigen Debatte um Studiengebühren überhaupt nicht berücksichtigt, sollte aber viel stärker diskutiert werden. 

Eva 

 Quellen: 


Technische Ausführung: Thomas Richter       Letzte Änderung : Montag, 20. Juli 1998