Mail vom 09. April 2001

Hallo!

Zu Acrobat Exchange Version 3.0 habe ich damals geschrieben: "Die Einhaltung der Beschränkungen muß aber vom PDF-Viewer gewährleistet werden. Nur wenn ein Paßwort zum Öffnen der Datei notwendig ist, wird der Inhalt geschützt."

Es gibt also zwei Faelle:

  1. Ist nur das Bearbeiten usw. abgestellt, dann kann durch gezielte Manipulation der PDF-Datei die Beschränkung wieder aufgehoben werden. Vermutlich gibt es fuer diese Aufgabe fertige Programme im Internet.

    Wenn Haftnotizen, Formularfelder, klickbare Hyperlinks und Inhaltsverzeichnisse ("Leezeichen") unwichtig sind, dann koennen Sie auch mit Betrachtungsprogrammen von anderen Herstellern Ihr Glück versuchen. Ist dort das Drucken nicht abgeschaltet, dann erzeugen Sie mit PDF-Write aus dem Acrobat Exchange Paket eine neue PDF-Datei, oder erzeugen erst eine PostScript (.ps) Datei, die Sie dann mit einem 'Distiller' (auch im Acrobat Exchange Paket) nach PDF wandeln. Geeignet ist z.B. Ghostscript, das es auch fuer Microsoft Windows gibt. Eine einigermaßen verständliche Anleitung auf Deutsch finden Sie unter http://www.pdflib.com/gsmanual/gs5man_d.pdf (Siehe auch http://www.pdflib.com/)

    Es ist moeglich, dass mit Acrobat Exchange Version 4.0 der Schutz vor Aenderungen und unberechtigtem Drucken verbessert wurde.

  2. Wenn Sie das PDF-Dokument nicht lesen koennen, dann besteht noch eine Chance, an den Inhalt zu kommen, indem Sie das Paßwort raten, am besten nicht durch Eintippen, sondern mit einem Hilfsprogramm, das typische Paßwörter (so mindestens 10000000 Stueck) automatisch durchprobiert. Da Menschen meistens schlechte Paßwörter waehlen, führt dies häufig zum Erfolg.

Fazit:

Die Spanne geht also von "fuer den Spezialisten in wenigen Minuten knackbar" bis zu "nach Kenntnisstand der Informatik nicht knackbar". Je nach Wert der Dokumente fuer Ihr Unternehmen koennte es sich lohnen, einen professionellen Datenretter zu beauftragen. Falls Sie Ihre eigene EDV-Abteilung darauf ansetzen wollen, weisen Sie sie unbedingt darauf hin, dass die PDF-Spezifikation von der Adobe-Webseite abrufbar ist.

Viel Erfolg,
Joachim


Joachim Wagner, 09. April 2001